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Unsere Schul- und Hausordnung

Das Margarete-Steiff-Gymnasium ist eine große Gemeinschaft, in der viele Schüler, Lehrer, Eltern und Angestellte zusammen leben und arbeiten. Unsere Schul- und Hausordnung soll unser Miteinander regeln, damit jeder ungestört lernen und arbeiten kann.
Die Schul- und Hausordnung wird mit Eintritt in unsere Schule anerkannt.

1) Verhalten im Gebäude, auf dem Schulgelände und in der Mensa
  • Vor Unterrichtsbeginn (vor- und nachmittags) halten sich die Schülerinnen und Schüler in der Pausenhalle auf. Mit dem ersten Läuten begeben sich die Schülerinnen und Schüler in die Klassenzimmer bzw. Fachräume und sorgen dafür, dass ihr Arbeitsmaterial vollständig bereit liegt. Ein Aufenthalt in den oberen Stockwerken ist über die Mittagspause nur für Betreuungsangebote erlaubt.
  • Die Lehrkräfte sorgen für einen pünktlichen Unterrichtsbeginn. Wenn 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch keine Lehrkraft in die Klasse gekommen ist, wird dies von den Klassensprechern auf dem Sekretariat gemeldet.
  • Am Ende des Unterrichts wird von der Klasse aufgestuhlt und die Tafel gewischt, ebenso werden Müll und leere Flaschen entsorgt. Die Fenster werden geschlossen, das Licht ausgemacht.
  • Um Unfälle zu vermeiden, sind Ball- und Bewegungsspiele im Schulgebäude außer in den dafür vorgesehenen Räumen nicht gestattet. Fahrzeuge aller Art dürfen nur mitgebracht werden, wenn sie auf den vorgesehenen Parkplätzen abgestellt werden. Die Benutzung auf dem Schulgelände ist untersagt.
  • Das Rauchen ist im gesamten Schulbereich verboten.
  • Der Betrieb sowie das offene Tragen von elektronischen Unterhaltungsgeräten (MP3-Player, Handy, digitale Kamera, u.ä.) einschließlich Zubehör ist im gesamten Schulbereich für Schülerinnen und Schüler nicht gestattet, außer nach Absprache mit der Lehrkraft.
  • Der Aufenthalt in der Mensa ist in den Pausen gestattet, der sorgfältige Umgang mit dem Mobiliar und die Einhaltung der Sauberkeit sind stets zu beachten. Tische und Stühle werden ordentlich zurückgestellt, um den Mensabetrieb nicht zu stören.

 

2) Verhalten im Unterricht

Schule kann nur gelingen, wenn drei grundlegende Regeln von allen beachtet werden:

  1. Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht, ungestört zu lernen.
  2. Jede Leherein und jeder Lehrer hat das Recht, ungestört zu unterrichten.
  3. Jede und jeder muss stets die Rechte des Anderen respektieren.
  • Wer sich nicht an diese Regeln hält, kann von der Lehrkraft in den Auszeitraum gerschickt werden.
  • Weitere pädagogische Maßnahmen bzw. Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen regeln §23 und §90 Schulgesetz.
  • Im Unterricht darf in derRegel nicht gegessen und getrunken werden, auch das Kaugummikauen ist untersagt. Ausnahmen regelt der jeweilige Fachlehrer.

 

3) Beurlaubung, Krankmeldung, Entschuldigungen, versäumter Unterricht
  • Beurlaubung vom Unterricht kann für eine Einzelstunde die jeweilige Lehrkraft und bis zu zwei Unterrichtstagen die Klassenlehrerin bzw. der Klassenlehrer, bzw. in der Kursstufe die/ der Tutor/in genehmigen. Der Antrag muss schriftlich erfolgen. Längere Beurlaubungen sowie Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien erfolgen durch die Schulleitung.
  • Unentschuldigtes Fehlen bei Klassenarbeiten muss laut Schulgesetz mit der Note ungenügend (6) gewertet werden.
  • Erkrankte Schülerinnen und Schüler müssen von den Erziehungsberechtigten umgehend entschuldigt werden. Im Falle elektronischer oder telefonischer Verständigung der Schule ist die schriftliche Mitteilung innerhalb von drei Tagen nachzureichen. Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe gilt eine spezielle Durchführungsbestimmung.
  • Es liegt in der Verantwortung jedes Einzelnen, Versäumtes nachzuholen.

 

4) Arbeitsteilung
  • Für die Sauberkeit im Klassenzimmer, im Schulgebäude sowie auf dem gesamten Schulgelände sind alle Schülerinnen und Schüler verantwortlich. Das verlangt auch Müllvermeidung, -trennung und die sachgerechte Nutzung der Entsorgungssysteme. Bei Verschmutzung und Unordnung wird sofort aufgeräumt.
  • Die Klassenlehrerin bzw. der Klassenlehrer teilt die für Tagebuch, Klassenzimmer, Karten usw. Verantwortliche ein. Die Lehrerinnen und Lehrer der Jahrgangsstufe teilen für ihre Kurse jeweils Ordnungsdienste ein.
  • Die Ordnungsdienste reinigen die Tafel vor und nach jeder Stunde und fegen danach das Klassenzimmer aus.
  • Wer das Tagebuch betreut, sorgt dafür, dass es in jeder Unterrichtsstunde vorliegt und dass die Eintragungen vollständig erfolgen. Die Unterrichtsfächer sind für eine Woche im Voraus einzutragen.
  • Die Sitzordnung wird von der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer festgelegt, und zwar so, dass die Tische für die Lehrkräfte zugänglich sind und dass die Schülerinnen und Schüler Zugang zur Tafel haben. Werden Tische umgestellt, muss anschließend die alte Sitzordnung wieder hergestellt werden.

 

5) Räumlichkeiten, Aufenthaltsbereiche, Versicherungsrechtliches
  • Nur Schülerinnen und Schüler der Kursstufe dürfen das Schulgelände auf eigene Verantwortung während der Unterrichtszeit verlassen.
  • Die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 9 verlassen in der großen Pause das Klassenzimmer und begeben sich in den Pausenbereich. Schülerinnen und Schüler ab Klasse 10 dürfen in ihren Klassen- bzw. Kursräumen bleiben.
  • Die Bibliothek wird in der großen Pause ausschließlich zur Ausleihe genutzt, nicht als Aufenthaltsraum.
  • Für die Kursstufe steht im 3. Stockwerk die Teeküche zur Verfügung. Die sonstige Zubereitung von Getränken (Wasserkocher) in Klassenräumen und Kursräumen ist nicht erlaubt. Die Schülerinnen und Schüler der Kursstufe regeln einen Putzdienst für die Teeküche in namentlicher Verantwortlichkeit.

 

6) Umgang mit Gegenständen
  • Ein pfleglicher Umgang mit Lehr- und Lernmitteln, dem Mobiliar, dem Schulgebäude sowie dem Eigentum anderer ist selbstverständlich. Dazu gehört auch der sparsame Umgang mit Energie und Wasser.
  • Für mutwillig oder fahrlässig herbeigeführte Schäden haftet der Verursacher.
  • Beschädigungen sind umgehend auf dem Sekretariat oder beim Hausmeister zu melden.

 

7) Absprachen, Kommunikation
  • Aushänge und Plakate im Schulhaus müssen von der Schulleitung genehmigt werden. Sie werden spätestens eine Woche nach der Veranstaltung wieder abgenommen.
  • Veranstaltungen von Klassen und von der SMV müssen mit der Schulleitung und dem Hausmeister frühzeitig abgesprochen werden.